
Musik ist ein wichtiger Bestandteil der Gastronomie und kann dazu beitragen, dass sich die Gäste wohlfühlen. Allerdings müssen Gastronomen für die Nutzung von Musik GEMA-Gebühren zahlen. Dies gilt auch, wenn die Musik nur leise im Hintergrund läuft. Gastronomen sollten sich daher über die GEMA-Gebühren informieren, um sich entsprechend vorbereiten zu können.
Die GEMA ist eine Organisation, die sich für die Rechte von Musikern und Komponisten einsetzt. Sie verwaltet stellvertretend die Rechte aller Musikmacher und gewährleistet dadurch eine faire Bezahlung für die Nutzung der Musik in öffentlichen bzw. kommerziellen Bereichen. Da dein Betrieb hierzu zählt, bist du dazu verpflichtet, einen bestimmten Beitrag an die GEMA zu zahlen – das sind die GEMA-Gebühren in der Gastronomie. Sie nicht zu zahlen oder urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt abzuspielen, wird als Straftat angesehen.
GEMA-freie Musik ist die perfekte Wahl für Restaurants. Es gibt inzwischen ein breites Angebot an verschiedenen Musikstilen, die sich durchaus auch für Gastrokonzepte eignen. GEMA-freie Musik ist in der Regel unbekannt. Das hat den Vorteil, dass deine Gäste keine negativen Erinnerungen mit einem abgespielten Lied (und deinem Betrieb) assoziieren können. Der Nachteil ist, dass dadurch keinerlei oder keine starken Emotionen bei deinen Gästen geweckt werden – und der Gesamteindruck deines Betriebes womöglich darunter leiden könnte.
Um Musik im Restaurant legal abspielen zu können, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die GEMA-Gebühren richten sich nach der Art der Nutzung und unterscheiden sich je nach Faktor. Diese Faktoren sind:
Um eine besondere Veranstaltung wie eine Weihnachtsfeier, Silvesterparty, Geburtstag oder Hochzeit zu etwas ganz Besonderem zu machen, kann man auf die Unterhaltung durch Musik nicht verzichten. Dafür fallen bei der GEMA jedoch gesonderte Gebühren an, die von verschiedenen Faktoren abhängig sind. Zu den Faktoren gehören unter anderem:
Bevor Sie Ihre Restaurantmusik abspielen, müssen Sie sie bei der GEMA anmelden. Dies ist relativ unkompliziert per E-Mail, online, postalisch oder telefonisch möglich. Beachten Sie jedoch, dass auch GEMA-freie Musik vorab bei der GEMA angemeldet werden muss, um sicherzustellen, dass die Musik tatsächlich frei ist. In jedem Fall muss die GEMA zuvor zustimmen, dass Sie die Musik abspielen dürfen.
In manchen Fällen haben Gastronomen mehr Arbeit vor allem bei Sonderveranstaltungen. In diesem Fall muss der Ablauf perfekt organisiert sein.
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